Steuer für Nicht-Residenten, die eine Immobilie auf Mallorca besitzen

Inhaltsübersicht

Wenn Sie als Nicht-Resident in Spanien Immobilien auf Mallorca besitzen, unterliegen Sie der Steuer für Nicht-Residenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes, IRNR). Diese Steuer wird auf die Mieteinnahmen und Kapitalgewinne erhoben, die Sie aus Ihrer Immobilie auf Mallorca erzielen.

Steuer auf Mieteinnahmen

Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca vermieten, sind Sie verpflichtet, die Mieteinnahmen zu versteuern. Der Steuersatz für Mieteinnahmen beträgt 24,75% für die ersten 1.000 € Einkommen und steigt dann schrittweise bis auf 47% für Einkommen über 60.000 €.

Kapitalertragssteuer

Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca verkaufen, müssen Sie für den Verkauf eine Kapitalertragssteuer zahlen. Der Steuersatz für Kapitalgewinne beträgt 19% für Nicht-Residenten.

Einreichungs- und Zahlungsanforderungen

Als nicht ortsansässiger Eigentümer von Immobilien auf Mallorca müssen Sie jedes Jahr eine Steuererklärung (Declaración de la Renta) abgeben, auch wenn Sie keine Mieteinnahmen oder Kapitalerträge zu verzeichnen haben. Die Steuererklärung ist bis zum 30. Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres fällig (z. B. ist die Steuererklärung für 2021 bis zum 30. Juni 2022 fällig).

Die Zahlung der Steuer für nicht ansässige Personen für Mieteinnahmen und Kapitalerträge ist vierteljährlich fällig, wobei die erste Zahlung bis zum 30. April des auf das Steuerjahr folgenden Jahres und die weiteren Zahlungen am 30. Juli, 30. Oktober und 30. Januar des folgenden Jahres fällig sind.

Andere Überlegungen

  • Wenn Sie in einem EU- oder EWR-Land oder in einem Land ansässig sind, mit dem Spanien ein Steuerabkommen geschlossen hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf ermäßigte Steuersätze oder Befreiungen von der Steuer für Nichtansässige.
  • Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca für weniger als drei Monate im Jahr vermieten, können Sie die Regelung für "unterstellte Einkünfte" in Anspruch nehmen, die es Ihnen ermöglicht, auf die unterstellten Mieteinnahmen einen Pauschalsteuersatz von 24,75% zu zahlen, anstatt den progressiven Steuersatz.
  • Wenn Sie Ihre Immobilie auf Mallorca verkaufen und den Erlös innerhalb von zwei Jahren in eine andere Immobilie reinvestieren, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Steuerbefreiung für den Kapitalgewinn.