Steuern und Kosten für Eigentümer, wenn sie eine Immobilie auf Mallorca, Spanien, vermieten
Die Vermietung einer Immobilie auf Mallorca kann eine gute Möglichkeit sein, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen, aber es ist wichtig, sich über die verschiedenen Steuern und Kosten im Klaren zu sein, für die Sie als Immobilienbesitzer verantwortlich sind. Diese Steuern und Kosten können je nach Art der Immobilie, die Sie besitzen, und Ihren persönlichen Umständen variieren. Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden, der Ihnen hilft, die verschiedenen Steuern und Kosten zu verstehen, die Sie als Immobilienbesitzer auf Mallorca zahlen müssen, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten.
1. Einkommensteuer für Nicht-Residenten (Impuesto sobre la Renta de no Residentes)
Die Einkommenssteuer für Nicht-Residenten, auch bekannt als Impuesto sobre la Renta de no Residentes, ist eine Steuer, die auf die Mieteinnahmen von Nicht-Residenten erhoben wird. Der Steuersatz kann je nach Ihren persönlichen Umständen variieren, wobei die Sätze für Nicht-Residenten höher und für Residenten niedriger sind. Als Immobilieneigentümer sind Sie für die Zahlung der Einkommenssteuer für Nicht-Residenten verantwortlich, wenn Sie sich entscheiden, Ihre Immobilie auf Mallorca zu vermieten und Sie kein Resident sind.
2. Mehrwertssteuer (IVA)
Die Mehrwertsteuer (IVA) ist eine Steuer, die auf die erzielten Mieteinnahmen erhoben wird. Der Standardsatz der Mehrwertsteuer beträgt 10%. Er kann jedoch je nach Gebiet, in dem sich die Immobilie befindet, und je nach Art der Immobilie variieren. Als Immobilieneigentümer sind Sie für die Zahlung der Mehrwertsteuer verantwortlich, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten.
3. Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)
Die Grundsteuer, auch bekannt als Impuesto sobre Bienes Inmuebles (IBI), ist eine jährliche Steuer, die auf alle Immobilien in Spanien erhoben wird. Die Steuer wird auf der Grundlage des Katasterwerts der Immobilie berechnet, der von der lokalen Regierung festgelegt wird. Der Steuersatz kann je nach Standort der Immobilie variieren, wobei die Sätze in städtischen Gebieten höher und in ländlichen Gebieten niedriger sind. Als Immobilieneigentümer sind Sie für die jährliche Zahlung der IBI verantwortlich, auch wenn die Immobilie vermietet wird.
4. Gemeinschaftsabgaben (Cuotas de Comunidad)
Gemeinschaftsgebühren, auch Cuotas de Comunidad genannt, sind Gebühren, die von Immobilieneigentümern erhoben werden, die Teil einer Eigentümergemeinschaft sind, z. B. eines Wohnkomplexes oder einer bewachten Wohnanlage. Diese Gebühren werden zur Deckung der Kosten für die Instandhaltung von Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen wie Gärten, Pools und Sicherheitseinrichtungen verwendet. Als Immobilieneigentümer sind Sie für die jährliche Zahlung der Gemeinschaftsgebühren verantwortlich, auch wenn die Immobilie vermietet wird.
Touristensteuer (Ecotasa)
Im Jahr 2016 wurde auf Mallorca die Touristensteuer, auch Ecotasa genannt, eingeführt. Diese Steuer wird von allen Besuchern der Insel erhoben und vom Hotel oder Immobilieneigentümer eingezogen. Die Steuer beträgt zwischen 0,50 € und 2,50 € pro Nacht, je nach Art der Unterkunft und Jahreszeit. Die Eigentümer müssen sich beim örtlichen Rathaus anmelden und eine Lizenz für die Erhebung der Kurtaxe einholen, andernfalls drohen Geldstrafen.
Versicherung
Die Eigentümer sind auch für den Abschluss einer Versicherung für die Immobilie verantwortlich, einschließlich einer Haftpflicht- und Hausratversicherung. Diese ist in der Regel im Mietpreis enthalten und wird an den Mieter weitergegeben.
Wartung und Reparaturen
Als Wohnungseigentümer sind Sie für alle erforderlichen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten verantwortlich. Dazu gehören regelmäßige Instandhaltungsarbeiten wie Reinigung und Gartenpflege sowie alle Reparaturen, die aufgrund von Abnutzung oder vom Mieter verursachten Schäden erforderlich sind.
Juristische Kosten
Bei der Vermietung einer Immobilie in Spanien können auch Rechtskosten für den Eigentümer anfallen. Dazu gehören die Gebühren für die Ausarbeitung eines Mietvertrags sowie alle Anwaltskosten, die bei Streitigkeiten mit dem Mieter anfallen können.
Kosten für Werbung und Marketing
Eigentümer müssen unter Umständen auch für Werbe- und Marketingkosten aufkommen, um ihre zu vermietende Immobilie zu bewerben. Dazu gehören Gebühren für die Auflistung auf Vermietungswebsites, die Erstellung von Broschüren oder virtuellen Touren und die Beauftragung eines professionellen Fotografen.
Immobilienverwaltungsunternehmen wie das unsere können diese Dienstleistungen jedoch zu geringeren Kosten für die Eigentümer erbringen, so dass diese nicht mehr selbst für diese Ausgaben aufkommen müssen.
Unsere Agentur kann sich um alle Aspekte der Werbung und des Marketings kümmern, von der Erstellung professioneller Angebotsbeschreibungen und hochwertiger Fotos bis hin zur Verwaltung von Online-Angeboten und der Erstellung virtueller Touren. Durch die Zusammenarbeit mit einem Immobilienverwaltungsunternehmen wie dem unseren können Eigentümer Zeit und Geld für Werbung und Marketing sparen und gleichzeitig sicherstellen, dass ihre Immobilie effektiv bei potenziellen Mietern beworben wird.
Management-Gebühren
Manche Eigentümer entscheiden sich dafür, eine Hausverwaltung zu beauftragen, die sich um die alltäglichen Aspekte der Vermietung ihrer Immobilie kümmert. Dazu gehören die Suche nach Mietern, die Einziehung der Miete und die Durchführung von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten. Diese Dienstleistungen sind in der Regel mit einer Verwaltungsgebühr verbunden, die zwischen ein paar Prozent und ein paar hundert Euro pro Monat liegen kann.